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   BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56   

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https://dejure.org/1958,1674
BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56 (https://dejure.org/1958,1674)
BSG, Entscheidung vom 04.12.1958 - 3 RK 3/56 (https://dejure.org/1958,1674)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 1958 - 3 RK 3/56 (https://dejure.org/1958,1674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BSGE 8, 278
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

    Auszug aus BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56
    Die Frage, ob dieses Beschäftigungsverhältnis unmittelbar zwischen den Klägern und der Deutschen Bundesbahn bestand oder ob es sich mit Rücksicht auf die Einschaltung des Beigeladenen F... J... um ein sog. mittelbares Beschäftigungsverhältnis handelte, braucht nicht entschieden zu werden, denn im Sozialversicherungsrecht hat auch bei einem mittelbaren Beschäftigungsverhältnis der mittelbare Arbeitgeber, hier also die Deutsche Bundesbahn, und nicht der Mittelsmann, das wäre der Beigeladene J..., die Pflichten des Arbeitgebers, insbesondere die Beitragspflicht, zu erfüllen (für das Arbeitsrecht vergleiche aber BAG. in AP § 611 BGB "Mittelbares Arbeitsverhältnis" Nr. 2; BAG. vom 8.8.1958 - 4 AZR 173/55 - in Arbeitsrecht-Blattei zu D Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis 111, 111 Mittelbares Arbeitsverhältnis, Entscheidung 2).
  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 1/17 R

    Sozialversicherung - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht - Zuwendung durch Dritten -

    Hierzu gehören die Gegenleistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten für eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten (vgl BSGE 8, 278, 283; BSGE 20, 6, 9 = SozR Nr. 41 zu § 165 RVO) und solche Vergütungen, die zugleich einen Anreiz für weitere erfolgreiche Arbeit schaffen sollen, wie Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen und sonstige Vorteile (vgl BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19) .
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Eine Tätigkeit gilt als weisungsgebunden, wenn sie in ihrer gesamten Durchführung vom Weisungsberechtigten bestimmt werden kann (BSGE 8, 278, 282 f; 11, 257, 259 f; 13, 130, 132 f; 35, 20, 24); dagegen sind weisungsfrei solche Tätigkeiten, bei denen einem Beschäftigten zwar die Ziele seiner Tätigkeit vorgegeben sein können, jedoch die Art und Weise zu bestimmen, wie er diese erreicht, seiner eigenen Entscheidung überlassen bleibt (BSGE 36, 7, 10 f).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 18/93

    Arbeitsentgelt - Notariatsangestellter als Auflassungsbevollmächtigter -

    Selbst eine solche Zahlungsweise kann jedoch schon nach den Ausführungen in dem früheren Urteil nichts daran ändern, daß die "Entschädigung" Ausfluß des Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Angestellten und dem Notar ist (vgl zur Zahlung von Entgelt durch Dritte auch BSGE 8, 278, 283; BSGE 20, 6, 8/9 = SozR Nr. 41 zu § 165 RVO).
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